Datenschutz

Datenschutz-Information über die Videoüberwachung des Areals Obwaldner-Handelshof AG

Der Datenschutz ist für die Obwaldner-Handelshof AG (hiernach: «Eigentümerin») ein zentrales Anliegen. Daher will die Eigentümerin ihre Kunden und die Bewohner ihrer Liegenschaft hiermit über die Videoüberwachung auf dem Gelände der Poststrasse 5 und Waagstrasse 4 (Innen- und Aussenbereich, Eingangsbereich, Briefkastenanlage bis hin zur Liftanlage) in 6060 Sarnen (hier-nach: «Areal») sowie über die Verarbeitung der in den Videoaufnahmen enthaltenen personen-bezogenen Daten informieren.
In jedem Falle gilt, dass die Verarbeitung von Daten der Kunden ausschliesslich im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere dem Datenschutzgesetz (DSG) und der da-zugehörigen Datenschutzverordnung (DSV) erfolgt.

Allgemeine Informationen:
Verantwortlich für die Videoüberwachung und die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist

Obwaldner-Handelshof AG
CHE-113.684.307
Hofstrasse 20
6074 Giswil
Tel. +41 (0)41 611 07 01
E-Mail: info@obwaldner-handelshof.ch

Datenverarbeitung:

1. Zweck der Videoüberwachung
Die Eigentümerin verarbeitet personenbezogenen Daten von Kunden und Passanten, die sich auf den auf Areal resp. im Aussenbereich und im Innenbereich des Eingangsbereichs mit den Briefkastenanlagen bis hin zur Liftanlage aufgenommenen Videoaufnahmen be-finden, ausschliesslich zu den folgenden Zwecken:
a) Überwachung unseres Areals und der dort vorhandenen Einrichtungen zum Schutz von Personen, Eigentum und zur Aufrechterhaltung der Sicherheit;
b) Durchsetzung von oder Verteidigung gegen Rechtsansprüche,
c) Verhinderung und Aufklärung von Straftaten wie Diebstählen, Sachbeschädigung, Vandalismus sowie anderer unerwünschter Vorfälle.

2. Rechtliche Grundlagen der Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Die Videoüberwachung erfolgt auf der Grundlage der berechtigten Interessen der Eigentümerin an der Sicherheit von Personen und Eigentum gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen.

Die Videoüberwachung ist grundsätzlich entsprechend gekennzeichnet, weshalb die Kun-den und Passanten durch Betreten des Areals ihre Einwilligung dazu erteilen. Da das gesamte Areal überwacht wird, werden die Kunden und Passanten bei Betreten des Are-als verpflichtend aufgezeichnet. Wenn die Kunden diese Aufnahme verhindern wollen, können diese den Bereich des Areals (Aussen- und Innenbereich) der Eigentümerin nicht betreten.

Weiter beruht die Datenverarbeitung gemäss Ziffer 1a) hiervor insbesondere darauf, dass die Eigentümerin ein berechtigtes Interesse daran hat, das Areal und die dort vorhandenen Einrichtungen vorbeugend zu überwachen, um mögliche Diebstähle sowie zu hohe, falsche oder unerklärliche Entnahmen, ebenso wie Unfälle und Manipulationen aufklären zu können.

Die Datenverarbeitung gemäss Ziffer 1b) und c) beruht insbesondere auch darauf, dass die Eigentümerin ein berechtigtes Interesse daran hat, etwaige Rechtsansprüche, für deren Klärung die Videoaufnahmen relevant sein könnten, durchzusetzen und sich gegen etwaige solche Ansprüche zu verteidigen.

3. Art der überwachten Bereiche
Die Videoüberwachung erstreckt sich auf verschiedene Bereiche innerhalb und ausserhalb des Areals, darunter Eingänge, Flure, öffentliche Bereiche, Liftanlagen und auch Parkflächen.

4. Erfasste Daten
Der überwachte Bereich ist durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet. Die Videoüberwachung erfasst Bildmaterial von Personen, die sich im überwachten Bereich bewegen. Dabei können neben Personen und Sachen, die sich auf dem Areal (Innen- und Aussenbereich) befinden, auch Fahrzeuge und Kennzeichen erkennbar und identifizier-bar erfasst werden. Weiter werden technische Metadaten zu den Aufnahmen wie Zeit-punkt einer gewissen Aufnahme und Standort der aufnehmenden Kamera gespeichert.

5. Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
Falls zur genannten Zweckverfolgung notwendig, kann die Eigentümerin die personenbezogenen Daten an ihre Rechtsvertreter sowie an Gerichte und Behörden weiterleiten. Ebenfalls können die erwähnten Daten an dazu berechtigte Gerichte, Behörden oder Dritte weitergeleitet werden, sofern eine gesetzliche resp. behördliche Pflichte resp. Verfügung dazu verpflichtet.

Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten aus diesen Videoaufnahmen an Dritte im Ausland erfolgt grundsätzlich nicht ohne Zustimmung der betroffenen Personen.

6. Speicherung und Zugriff auf Aufnahmen
Die aufgezeichneten Videoaufnahmen werden auf sicheren Systemen gespeichert und nur autorisierten Personen zugänglich gemacht. Die Aufnahmen werden für einen begrenzten Zeitraum aufbewahrt und danach gelöscht, sofern sie nicht zur Aufklärung von Vorfällen oder zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen benötigt werden.

Rechte der betroffenen Personen
Die betroffenen Personen haben die Rechte gemäss Art. 25 DSG, insbesondere das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Videoüberwachung zu erhalten. Sie haben auch das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten sowie das Recht, der Verarbeitung unter bestimmten Umständen zu widersprechen.

 

 

 

 

 

 

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